Beschlussvorlage - 2011/1167
Grunddaten
- Betreff:
-
Schulentwicklungsplanung hier: Schulorganisatorische Maßnahmen - Kostenschätzung für die Umsetzung des Raumbedarfs
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 3.3 - Schulen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Schulen, Sport und Kultur
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Vorberatung
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24.05.2011
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Erledigt
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Ausschuss für Gebäudewirtschaft
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Entscheidung
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05.07.2011
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Schulen, Sport und Kultur beschließt:
Der Ausschuss für Gebäudewirtschaft beschließt:
Die Ausführungen der Verwaltung zur Kostenschätzung
für die Umsetzung des Raumprogramms im Rahmen der Zusammenlegung der beiden Gemeinschaftshauptschulen am Standort Pestalozzistraße und der beiden Gemeinschaftsgrundschulen am Standort Pommernstraße
sowie
für den Umzug des VabW aus dem Gebäude An der Mariensäule bzw. für den der VHS Nordkreis aus dem Gebäude Ostring in das Gebäude Pommernstraße
ab dem Schuljahr 2012/13 werden zur Kenntnis genommen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Mittel bei der Finanzplanung für das Haushaltsjahr 2012 und die mittelfristige Finanzplanung 2013 bis 2015 entsprechend einzuplanen. Die erforderlichen baulichen Maßnahmen zur Durchführung geordneten Schulbetriebs sind fristgerecht zu Beginn des Schuljahres 2012/13 umzusetzen.
Sachverhalt
Darstellung der Sachlage:
Der Rat der Stadt hat am 15.07.2010 beschlossen, zum Beginn des Schuljahres 2012/13 die beiden Gemeinschaftsgrundschulen Alsdorf-Kellersberg und Alsdorf-Ost am Standort Pommernstraße zusammenzuführen. Die Gemeinschaftsgrundschule Alsdorf-Ost wird zum gleichen Zeitpunkt aufgelöst.
Ebenfalls wurde beschlossen, die beiden Hauptschulen zum Beginn des Schuljahres 2012/13 am Standort Pestalozzistraße zusammenzuführen und die Gemeinschaftshauptschule Ost zum gleichen Zeitpunkt aufzulösen.
In der Zwischenzeit wurde in mehreren Gesprächen zwischen Verwaltung, Schulen und den für den Gebäudeunterhalt zuständigen Gesellschaften IGA GmbH bzw. GSG Alsdorf GmbH der ab 2012/13 für geordneten Schulbetrieb erforderliche Raumbedarf festgelegt.
Für den Standort Pestalozzistraße bedeutet dies, dass für ca. 3 Jahre zusätzlicher Raumbedarf durch die Aufstellung von Containerklassen in einer Größe von 7 Normalklassen gedeckt werden muss. Die Containerklassen werden entsprechend der Schülerzahlenentwicklung schrittweise wieder zurückgebaut. Weitere Erklärungen zum Raumprogramm können in der Sitzung gegeben werden.
Für die neue Grundschule wird das gesamte Gebäude der derzeitigen GGS Alsdorf-Ost für den Regelunterricht genutzt. Der durch die Zusammenführung der beiden Grundschulen dann am Standort Pommernstraße beginnende Offene Ganztagsunterricht wird im Mitteltrakt der derzeitigen Hauptschule Ost untergebracht.
Die für die unabdingbaren baulichen Maßnahmen erforderlichen Kosten ergeben sich aus den als Anlage 1 IGA GmbH / Standtort Pestalozzistraße und Anlage 2 GSG Alsdorf GmbH / Pommernstraße beigefügten Kostenschätzungen.
Die von der Grundschule nicht benötigten Räumlichkeiten in der derzeitigen Hauptschule Ost werden dann durch die VHS bzw. durch den VabW in Betrieb genommen. Auch hier hat es in der Zwischenzeit Gespräche zwischen Verwaltung und den zukünftigen Nutzern hinsichtlich der Aufteilung der Räumlichkeiten gegeben. Das Ergebnis ist aus der beiliegenden Kostenschätzung ersichtlich.
In diesem Zusammenhang wird auf den Beschluss des Rates vom 30.09.2010 unter TOP 11 Gemeinsamer Fraktionsantrag der ABU, FDP und SPD aus Juli 2010 (Eingang 28.07.2010); hier: Verschiedene Maßnahmen im Zusammenhang mit der Zusammenlegung von Schulen - verwiesen:
Der Rat der Stadt fasst folgende Beschlüsse:
1. ..
5. Die Verwaltung wird beauftragt, den Umzug der VHS nach Ost und die Vermarktung des Grundstückes Ostring in die Wege zu leiten.
6. Die Verwaltung wird beauftragt, den Umzug des VabW in das Schulgebäude Ost und die weitere Nutzung für das Objekt An der Mariensäule in die Wege zu leiten.
Darstellung der Rechtslage:
Gem. § 79 SchulG NRW ist der Schulträger verpflichtet die für einen ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel bereitzustellen und zu unterhalten, sowie das für die Schulverwaltung notwendige Personal und eine am allgemeinen Stand der Technik und Informationstechnologie orientierte Sachausstattung zur Verfügung zu stellen.
Auswirkungen
Darstellung der finanziellen Auswirkungen:
Die Mittel in den von der IGA GmbH bzw. von der GSG Alsdorf GmbH aufgestellten Kostenschätzungen für das Raumprogramm der Schulstandorte Pestalozzistraße (Anlage 1) bzw. Pommernstraße (Anlage 2) sind durch die Verwaltung bei der Finanzplanung für das Haushaltsjahr 2012 und die mittelfristige Finanzplanung 2013 bis 2015 zu berücksichtigen.
Die Unterhalts- und Betriebskosten der Gebäude Ostring bzw. An der Mariensäule entfallen durch den Umzug der VHS bzw. des VabW in das Gebäude Pommernstraße.
Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:
Entfällt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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31,3 kB
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2
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(wie Dokument)
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3,8 MB
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