Beschlussvorlage - 2013/0462/6.1
Grunddaten
- Betreff:
-
Bewirtschaftung der Alsdorfer Friedhöfe; hier: Mehraufwendungen in 2012
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 6 - Bürger- und Ordnungsamt
- Berichterstattung:
- Herr Kahlen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung
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Vorberatung
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17.09.2013
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Erledigt
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Rat der Stadt Alsdorf
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Entscheidung
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10.10.2013
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Sachverhalt
Darstellung der Sach- und Rechtslage:
Der GSG Grund- und Stadtentwicklung GmbH wurde zum 01. Januar 2012 die Bewirtschaftung aller Friedhöfe und aller Trauerhallen übertragen.
Dies hat der Rat der Stadt Alsdorf in seiner Sitzung am 24.11.2011 auf der Grundlage eines Kostenangebotes der GSG Grund- und Stadtentwicklung GmbH beschlossen.
Mit Datum vom 04.04.2013 teilt die Gesellschaft mit, dass nach Erstellung des Jahresabschlusses für 2012 bei der Pflege und Unterhaltung der Friedhöfe ein Defizit in Höhe von 318.925,46 entstanden ist. Dies führt die Gesellschaft darauf zurück, dass aufgrund der kurzen Vorbereitungszeit zur funktionierenden Aufgabenübernahme eine tiefer gehende Bewertung aller erforderlichen Arbeiten nicht möglich war.
Erschwert wurde die genaue Festsetzung der zu erwartenden Kosten auch dadurch, dass Erfahrungswerte nach Aussage der Gesellschaft nicht vorhanden waren. Zusätzlich ist ein erheblicher Mehraufwand entstanden, weil vorher nicht bekannte Unterhaltungsrückstände festgestellt wurden.
Alleine der im Kostenangebot nicht enthaltene Schließerdienst für die Alsdorfer Friedhöfe hat Aufwendungen in Höhe von 29.000 verursacht, die in dem Kostenangebot nicht enthalten waren.
Der Sachstandsbericht Friedhöfe 2012 ist als Anlage beigefügt. Hieraus ist zu entnehmen, worauf die Mehraufwendungen zurückzuführen sind.
Die rechtliche Prüfung hinsichtlich der Möglichkeit, ob die in 2012 angefallenen Mehraufwendungen in Höhe von 318.925,46 nachträglich gebührenmäßig umgesetzt werden können ergab, dass eine nachträgliche Erhöhung der Gebührensätze für 2012 nicht mehr möglich ist, da die Gesellschaft auf das wahrscheinlich entstehenden Defizit nicht frühzeitig hingewiesen hat. Es ist nach geltendem Recht nur möglich, Mehrkosten einzubringen, die nicht auf kalkulatorische Fehlleistungen zurückzuführen sind. Nur der Mehrbedarf, der aufgrund nicht vorhersehbarer Maßnahmen (Nachfrageseite) entsteht, kann nachträglich noch gebührenrelevant berücksichtigt werden. Allerdings ist hierzu unbedingt zeitnah eine Unterrichtung des Eigentümervertreters und die Vorlage eines Nachtragsangebotes notwendig.
Da die GSG nicht schon im Jahre 2012 darauf hingewiesen hat, dass die zugewiesenen Haushaltsmittel in Höhe von 565.000 nicht ausreichen werden und auch kein Nachtragsangebot abgegeben hat, sondern erst im April 2013 im Zuge des Jahresabschlusses 2012 zusätzliche Haushaltsmittel für 2012 angefordert hat, konnte die Gebührenbedarfsberechnung nicht mehr rückwirkend geändert werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,3 MB
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